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OLG Frankfurt, 18.09.2003 - 18 W 178/03 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 91 ZPO
Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit von Reisekosten eines Prozessbevollmächtigten; Zuziehung eines in der Nähe des Wohn- bzw. Geschäftsortes einer Partei und nicht am Sitz des Prozessgerichts ansässigen Rechtsanwalts - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
(Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit von Reisekosten eines Prozessbevollmächtigten; Zuziehung eines in der Nähe des Wohn- bzw. Geschäftsortes einer Partei und nicht am Sitz des Prozessgerichts ansässigen Rechtsanwalts)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 02.05.2003 - 2 O 83/02
- OLG Frankfurt, 18.09.2003 - 18 W 178/03
- BGH, 01.02.2005 - X ZR 10/04
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 16.10.2002 - VIII ZB 30/02
Erstattungsfähigkeit der Kosten des Unterbevollmächtigten
Auszug aus OLG Frankfurt, 18.09.2003 - 18 W 178/03
Die Zuziehung eines in der Nähe des Wohn- bzw. Geschäftsortes der Partei ansässigen Rechtsanwalts durch eine bei einem auswärtigen Gericht klagende oder beklagte Partei stellt nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, welcher der Senat folgt, im Regelfall eine Maßnahme zweckentsprechender Rechtsverfolgung dar (vgl. BGH v. 16.10.2002 - VIII ZB 30/02, MDR 2003, 233). - BGH, 10.04.2003 - I ZB 36/02
"Auswärtiger Rechtsanwalt II"; Erstattungsfähigkeit von Reisekosten des …
Auszug aus OLG Frankfurt, 18.09.2003 - 18 W 178/03
In diesen Fällen ist davon auszugehen, dass der Rechtsstreit durch die sachkundigen Mitarbeiter der Rechtsabteilung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht vorbereitet und die Partei daher in der Lage sein wird, einen am Sitz des Prozessgerichts ansässigen Prozessbevollmächtigten umfassend schriftlich zu instruieren (vgl. BGH v. 10.4.2003 - I ZB 36/02, MDR 2003, 1019).